Corona: Hand­reichung zur Partei­arbeit unter den Be­dingun­gen von COVID-19

Aktualisierung: 14.10.2020 – Die Corona-Pandemie ist nicht zu Ende, die Infektionszahlen steigen besorgniserregend. Deshalb gilt es weiterhin, vorsichtig zu sein, um eine Ansteckung zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Es gilt auch bei der Parteiarbeit Kontakte zu vermeiden, mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen einzuhalten, Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Hygieneregeln einzuhalten.

Videokonferenzen

Wir empfehlen euch weiterhin, Sitzungen wenn möglich als Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen, um Kontakte zu vermeiden. Dazu stellen wir WebEx-Räume zur Verfügung – wendet euch dazu an euer Kreisbüro. Für einen WebEx-Raum des Landesverbands schreibt bitte eine E-Mail an webex.berlin@spd.de.

Gremienarbeit, Vorstandsarbeit

Hinweise zur Gremienarbeit und zu Abstimmungen in Gremien findet ihr hier.

Kurt-Schumacher-Haus und Kreisbüros

Wir bitten euch, von spontanen Besuchen des Kurt-Schumacher-Hauses und der Kreisbüros abzusehen. Wenn ihr ein Anliegen habt, dann wendet euch bitte zunächst telefonisch oder per E-Mail an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kontakt zum Mitgliederservice). Falls ihr einen Termin im Kurt-Schumacher-Haus oder in einem der Kreisbüros habt, dann tragt eine Mund-Nasen-Bedeckung und desinfiziert eure Hände beim Betreten. Es gelten die Hygieneregeln des Kurt-Schumacher-Hauses.

Regeln zum Infektionsschutz bei Präsenz­veranstaltungen

Falls ihr euch doch in einer Präsenzsitzung treffen müsst oder wollt, dann beachtet bitte diese Punkte:

Personenobergrenzen

Parteiveranstaltungen sind mit bis zu 1.000 zeitgleich anwesenden Personen weiterhin auch in geschlossenen Räumen als Präsenzveranstaltung erlaubt. Wir empfehlen euch aber dringend, sie wenn möglich online durchzuführen. Die zahlenmäßigen Beschränkungen für private Veranstaltungen gelten nicht für Parteiveranstaltungen. Es gelten aber die normalen Veranstaltungsregeln (siehe unten).

Schutz und Hygienekonzept

Bei Veranstaltungen muss ein Schutz- und Hygienekonzept erstellt werden. Dabei sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu berücksichtigen:

  • Reduzierung von Kontakten
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • Begrenzung der für die jeweilige Fläche zulässigen Personenzahl
  • Steuerung des Zutritts
  • Vermeidung von Warteschlagen
  • Ausreichende Belüftung des Raums
  • Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung

Anwesenheits­dokumentation

Bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften muss zur Kontaktnachverfolgung die Anwesenheit dokumentiert werden (Vorlage). Die Anwesenheitsdokumentation ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation zu löschen oder zu vernichten.

Dazu müssen gespeichert werden:

  • Vor- und Familienname
  • Telefonnummer
  • Bezirk oder Gemeinde des Wohnorts
  • vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse
  • Anwesenheitszeit
  • Sofern vorhanden: Platz- oder Tischnummer

Infostände

Infostände sind weiterhin zulässig. Bitte haltet euch an Hygiene- und Abstandsregeln:

  • Mindestabstand 1,5 Meter
  • Größere Ansammlungen vermeiden
  • Keine Hände schütteln, keine Umarmungen
  • Mund-Nasen-Bedeckung tragen
  • Keine Gruppenbildung

Unsere Empfehlung: Verzichtet auf Stehtische.

Anlage