Erstellung Rechenschaftsbericht 2023

Auf der >>>>>>> folgenden Seite <<<<<< findest Du alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, die Du zur Erstellung des Rechenschaftsberichtes benötigst.

Der verbindliche Abgabetermin für den Bericht ist spätestens der 15.02.2024.

(§ 12 Abs. 6 der Finanzordnung der SPD)

Wir bitten Dich sehr, auf die Einhaltung des Termins zu achten! In den letzten Jahren gab es leider wiederholt Probleme. Wenn Du vor einer schwierigen Situation stehst, melde Dich bitte bei uns – wir werden immer probieren, Dir mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Denn: Eine verspätete Abgabe gefährdet den Gesamtablauf der Erstellung des Rechenschaftsberichtes für die Bundespartei. Außerdem müssen wir Kosten, die durch verspätet eingereichte Rechenschaftsberichte entstehen, nach dem Verursacherprinzip weitergeben.

Vielen Dank für Deine Unterstützung!

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